Geschäftsbedingungen

1. Lieferung und Übergabe

Der Mieter erhielt das Fahrzeug gemäß dem montenegrinischen Gesetz „Über die Verkehrssicherheit“, das er überprüfte und für ordnungsgemäßen Zustand und zur Vermietung vorgesehen befunden hat. Der Mieter muss das Fahrzeug und alle Dokumente, Werkzeuge und Zubehörteile im Eigentum von BOKA CAR in demselben Zustand zurückgeben, in dem sie es erhalten haben. Das Fahrzeug muss an dem in diesem Vertrag angegebenen Ort und Datum zurückgegeben werden. BOKA CAR gestattet dem Mieter eine Verspätung von bis zu 29 Minuten gegenüber der in diesem Vertrag festgelegten Rückgabezeit. Nach 29 Minuten werden dem Mieter für jede 30 Minuten Verspätung 15 €, jedoch bis zur Höhe des Tagesmietpreises, in Rechnung gestellt. Wenn der Mieter nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt, Datum und Ort zurückzugeben, muss er BOKA CAR mindestens 1 Stunde vorher telefonisch informieren. BOKA CAR behält sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Zustimmung des Mieters zu übernehmen und zu nutzen, wenn nach Ansicht von BOKA CAR die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlusts des Fahrzeugs besteht, sowie die Gefahr besteht die Miete nicht erhalten. BOKA CAR ist in diesem Fall berechtigt, das Fahrzeug zu übernehmen und zu nutzen, wenn es vertragswidrig genutzt wurde oder wird oder nach Ablauf einer bestimmten Mietzeit.

 

2. Beschädigung, Diebstahl

Der Mieter ist verpflichtet, Boka Car im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs sowie an Dritten sowie bei Verlust oder Beschädigung aller Dokumente und Ausrüstung des Fahrzeugs, die BOKA CAR erleidet, Schadensersatz zu zahlen.

Genauer:

a) Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Fahrzeug oder anderen Personen im Falle eines Verstoßes gegen die Mietbedingungen oder einer illegalen Fahrweise oder eines Verstoßes gegen das montenegrinische Verkehrsrecht entstehen, unabhängig von einer zusätzlich abgeschlossenen optionalen Versicherung.

b) Für Schäden am Fahrzeug oder bei Diebstahl haftet der Mieter teilweise bis zur Höhe der gezahlten Kaution/Selbstbehalts, die den Mindestschadensersatz bzw. die Entschädigung bei Diebstahl darstellt. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Schäden, Verlust oder Diebstahl, wenn er das Fahrzeug nicht gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere Artikel 4 dieses Vertrages, genutzt hat.

c) Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Schäden an der Windschutzscheibe, den Rädern und Reifen sowie am unteren Teil des Fahrzeugs, es sei denn, er hat eine Super-Kasko-Versicherung (SCDW) bestellt und bezahlt.

d) Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Schäden im Innenraum des Fahrzeugs.

e) Der Mieter trägt die volle Verantwortung für den Verlust der Grund- und Zusatzausrüstung sowie für von ihm bestelltes Zubehör, wie z. B. Erste Hilfe, Kindersitz, GPS-Navigation usw.

f) Der Mieter trägt die volle Verantwortung für den Verlust des Fahrzeugschlüssels und verpflichtet sich, die Kosten für die Bestellung eines neuen Schlüssels beim örtlichen offiziellen Autohändler sowie alle anderen mit dem Verlust des Schlüssels verbundenen Kosten, wie z. B. Fahrzeugpapieren gehören: Verkehrslizenz, technische (weiße) Karte, grüne Karte, Pflichtversicherung, Reiseversicherung und Verkehrsunfallbericht.

g) Der Mieter trägt die volle Verantwortung für den Verlust von Fahrzeugpapieren. Zu den Fahrzeugpapieren gehören: Verkehrslizenz, technische (weiße) Karte, grüne Karte, Pflichtversicherung, Reiseversicherung und Verkehrsunfallbericht.

 

3. Kosten

Der Mieter zahlt vor Vertragsabschluss folgende Kosten, sofern im offiziellen Schriftverkehr nichts anderes vereinbart wurde:

a) Täglicher Festpreis für die gesamte Mietdauer;

b) Kaution/Franchise von 100 € bis 500 € (abhängig von der Fahrzeugklasse und der offiziellen Zubehörliste von BOKA CAR), die BOKA CAR bis zum Ende des Mietvertrags und der Rückgabe des Fahrzeugs einbehält und zur Rückgabe verpflichtet ist Mieter, wenn das Fahrzeug im gleichen Zustand wie bei der Abholung, mit sämtlichem Zubehör, Einrichtung und Dokumentation zurückgegeben wird;

c) Kilometerpreis gemäß der offiziellen Preisliste von BOKA CAR bei Überschreitung der Grenze von 200 Kilometern, was insbesondere für Tagesmieten gilt. Für alle Anmietungen, die länger als 24 Stunden dauern, gibt es keine Kilometerbegrenzung. Die Anzahl der gefahrenen Kilometer wird anhand der Kilometerstände zu Beginn (bei Abholung) und am Ende der Mietzeit (bei Rückgabe) berechnet;

d) Die Standard-CASKO-Versicherung (CDW), Diebstahlversicherung (TPC) und Verkehrsunfallversicherung (PAC) sind immer in den Mietpreisen enthalten und gelten nur für das Gebiet Montenegros. Der Mieter zahlt auf Wunsch eine Super-KASKO-Versicherung (SCDW) (Versicherung, die die Reifen, die Windschutzscheibe und die Unterseite des Fahrzeugs abdeckt, die die Standard-KASKO-Versicherung (CDW) nicht abdeckt) und eine Grenzübergangsversicherung. Die Super-KASKO-Versicherung (SCDW) und die Grenzübergangsversicherung werden tagesaktuell berechnet und sind Teil der offiziellen Preisliste von BOKA CAR. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden und akzeptiert für den „Tankservice“ eine zusätzliche Gebühr von 10 €, wenn er das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand wie bei der Abholung an BOKA CAR zurückgibt;

e) Steuern, Abgaben und andere Kosten im Zusammenhang mit der Anmietung des Fahrzeugs sowie etwaige Ausgaben von BOKA CAR, einschließlich Anwaltskosten und Verzugszinsen, die bei der Einziehung von Zahlungen im Zusammenhang mit dieser Anmietung oder im Zusammenhang mit der Rückgabe des Fahrzeugs durch BOKA CAR anfallen;

f) Sämtliche Bußgelder, Strafmaßnahmen, Gerichtskosten und sonstige Kosten, die BOKA CAR aufgrund der rechtswidrigen Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter bereits auferlegt wurden oder werden. Der Mieter zahlt Parkgebühren, Verkehrsstrafen oder Bußgelder für die Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone. Im letzteren Fall bleibt der auf der Vertragsvorderseite aufgeführte Mieter bzw. Zusatzfahrer für etwaige rechtswidrige Handlungen haftbar;

g) Alle Kosten für Schäden am Fahrzeug (bis zur Höhe der gezahlten Kaution) oder am Innenraum des Fahrzeugs, am unteren Teil des Fahrzeugs, Schäden am Typ oder an den Rädern und deren Reparatur/Austausch, Austausch der Windschutzscheibe , alles, wenn der Mieter die angebotene Zusatzversicherung nicht bestellt und bezahlt hat, und alles gemäß den Regeln der Versicherungsgesellschaft. Die Versicherung deckt Schadensfälle bis zu 500 € nicht ab.

h) Eine zusätzliche Gebühr für die Lieferung oder Rückgabe des Fahrzeugs sowie eine Gebühr für die Rückgabe des Fahrzeugs an einem anderen Ort als dem auf der Vorderseite dieses Vertrags angegebenen Ort, ohne die schriftliche Zustimmung von BOKA CAR. Diese Gebühr wird in der offiziellen Preisliste (Tarif) von BOKA CAR festgelegt;

i) Gibt der Mieter das Fahrzeug im Innenbereich (Innenraum) stark verschmutzt zurück, ist er verpflichtet, 50 € für die Reinigung zu bezahlen;

j) Im Falle eines erneuten Schadens am Fahrzeug ist der Kunde verpflichtet, sich an das Unternehmen zu wenden oder eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

 

4. Nutzungsbedingungen

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und BOKA CAR unverzüglich zu informieren, wenn er ein Problem mit dem Fahrzeug feststellt. Eine Reparatur des Fahrzeugs durch den Mieter oder eine andere Person ist ohne vorherige Zustimmung von BOKA CAR untersagt. Vom Mieter für Öl- oder Fahrzeugreparaturen gezahlte Beträge werden nur mit schriftlicher Genehmigung von BOKA CAR und nur im Besitz einer Steuerquittung zurückerstattet. Ergibt die Mängelbesichtigung der Dienstleistung, dass der Schaden/das Problem auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen ist, ist BOKA CAR nicht zur Rückerstattung des Geldes verpflichtet.
Es ist verboten, das Fahrzeug zu verwenden für:

a) vermietung an andere Personen;

b) kein Fahrzeug, Anhänger oder anderes Objekt zu fahren oder zu ziehen;

c) an Rallyes oder anderen Sportveranstaltungen im Zusammenhang mit Autos teilzunehmen oder diese zu verfolgen;

d) zur Untervermietung an Dritte;

e) für Zwecke, die gegen das Recht Montenegros verstoßen;

f) während der Mieter oder Zusatzfahrer des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, halluzinogenen Drogen, Betäubungsmitteln oder anderen Substanzen steht, die sein Bewusstsein oder seine Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen;

g) gegen Zoll-, Verkehrs- oder sonstige Vorschriften verstoßen;

h) durch Dritte außer dem Vermieter und dem Zusatzfahrer;

i) schweres Gepäck, brennbare Materialien, Materialien, die Flecken oder einen unangenehmen Geruch verursachen können, Betäubungsmittel usw. transportieren oder befördern;

j) illegale Transporte inländischer oder ausländischer Personen durchführen oder illegale Aktivitäten durchführen;

Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen besteht keinerlei Versicherungsschutz.

 

5. Mietvertragsverlängerung

Möchte der Mieter die Mietzeit des Fahrzeugs verlängern, ist er verpflichtet, dies BOKA CAR mindestens 24 Stunden vor Ende der Mietzeit schriftlich mitzuteilen, um die entsprechende schriftliche Genehmigung einzuholen. BOKA CAR übernimmt keine Garantie für die Möglichkeit einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Wenn der Mieter nicht auf diese Weise handelt und das Fahrzeug nicht wie in diesem Vertrag vereinbart zurückgibt, haftet er zivil- und strafrechtlich für die illegale Nutzung und den Besitz des Fahrzeugs.

 

6. Schadensersatz

Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass BOKA CAR nicht für Verluste oder Schäden verantwortlich ist, die dem Mieter oder Dritten während der Mietzeit entstehen, und dass aus dem oben genannten Grund keine Ansprüche gegen BOKA CAR erhoben werden. Außerdem ist das Gepäck nicht durch die Versicherung abgedeckt und der Mieter ist für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum verantwortlich, unabhängig davon, ob es ihm gehört oder nicht. BOKA CAR ist nicht verantwortlich für solche Verluste, Schäden usw. weder während der Mietzeit, noch nach Rückgabe des Fahrzeugs an BOKA CAR. BOKA CAR ist auch nicht zur Rückerstattung des Geldes verpflichtet, wenn der Mieter das Fahrzeug vor dem vereinbarten Datum und der vereinbarten Uhrzeit zurückgibt.

 

7. Verkehrsunfälle

Im Falle eines Verkehrsunfalls oder eines anderen Zwischenfalls ist der Mieter bzw. Zusatzfahrer verpflichtet, unverzüglich Folgendes zu unternehmen:

  1. Informieren Sie BOKA CAR, bewegen Sie das Fahrzeug nicht und verzögern Sie die Benachrichtigung nicht;
  2. Benachrichtigen Sie die Polizei, um die Haftung Dritter zu untersuchen und den Verletzten Hilfe zu leisten;
  3. Keine Verantwortung oder Schuld einzugestehen und keine Ansprüche Dritter in irgendeiner Weise, weder direkt noch indirekt, anzuerkennen;
  4. Notieren Sie die Namen und Adressen von Augenzeugen sowie den Namen des Fahrers und des Fahrzeugs, mit dem das Mietfahrzeug kollidierte;
  5. Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die am Unfall beteiligten Fahrzeuge;
  6. Der Mieter ist verpflichtet, den Verkehrsunfall-/Diebstahlbericht und alle relevanten, gesetzlich und von der Versicherungsgesellschaft geforderten Dokumente auszufüllen und zu unterzeichnen.

All dies sollte innerhalb von 24 Stunden und zusammen mit einem BOKA CAR-Vertreter erfolgen.

 

8. Persönliche Daten

Der Mieter erteilt sein Einverständnis zur elektronischen Speicherung seiner personenbezogenen Daten. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass BOKA CAR berechtigt ist, diese Daten zu verwenden, wenn der Mieter während der Miete falsche Angaben macht oder gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstößt, und diese Daten gegebenenfalls an die zuständigen Behörden des Landes weiterzuleiten Verdacht auf die Begehung einer Straftat oder einer anderen Straftat.

 

9. Sonstig

Das Fahrzeug bleibt stets Eigentum von BOKA CAR. Es handelt sich lediglich um einen Mietvertrag. Der Mieter ist in keinem Fall und in keiner Weise ein Vertreter von BOKA CAR. Der Mieter erkennt an, dass er keine anderen als die im Vertrag genannten Rechte erwirbt. Während der Mietdauer haften alle Zusatzfahrer gesamtschuldnerisch mit dem Mieter. Wird dieser Vertrag vom Vertreter des Mieters unterzeichnet, so haftet dieser gesamtschuldnerisch mit dem Mieter. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen BOKA CAR und den Mietern. BOKA CAR kann nicht auf Rechte verzichten, die sich aus dem Gesetz und diesem Vertrag ergeben. Jede Änderung der Bedingungen dieser Vereinbarung ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Der Mieter stimmt zu und akzeptiert, dass alle genannten Bestimmungen sowohl im Falle des Erstvertrags mit BOKA CAR als auch in jedem Fall einer Verlängerung der Mietdauer und/oder eines Ersatzes des Fahrzeugs gelten. Im Falle einer Diskrepanz zwischen den Kopien und dem Original dieses Vertrags ist stets das im Besitz von BOKA CAR befindliche Original maßgebend. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass alle Bestimmungen dieser Vereinbarung für die hier dargelegten Zwecke wesentlich sind.

 

10. Zuständigkeit

Dieser Vertrag unterliegt der montenegrinischen Gesetzgebung und alle Streitigkeiten, die zwischen BOKA CAR und dem Mieter im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen können, werden ausschließlich von den zuständigen Gerichten in Podgorica, Montenegro, entschieden.